Objekt- und Werkschutz
Als Werkschutz wird jegliche Art von Bewachung und Überwachung für gewerbliche Gebäude bezeichnet. Dabei obliegt es dem Werkschutz, die Ordnung aufrechtzuerhalten und auf dem Werksgelände für Sicherheit zu sorgen.
Das kann zum Beispiel im Detail bedeuten, Zugangskontrollen durchzuführen, etwa durch Pförtner, sowie auch Werksbegehungen durchzuführen und/oder die Warnmeldeanlage zu beaufsichtigen.
Rechte und Befugnisse im Werkschutz
Der Werkschutz ist also der Sicherheitsgarant für das zu überwachendes Objekt. Das heißt aber nicht, dass der Security Mitarbeiter hoheitliche Befugnisse hätte. Das heißt, der Werkschutz darf nicht etwa die Amtshandlungen eines Polizisten ausüben, wie zum Beispiel Personengewahrsam.
Er darf folgende Handlungen im Zuge des Werkschutzes ausüben:
- Hausrecht
- Jedermannsrechte: Selbsthilfe, Notwehr, Notstand
- vorläufige Festnahmen
- vom Werksbetreiber übertragene Besitzdienerrechte
Aufgaben im Werkschutz
Der Aufgabenbereich im Werkschutz Job ist sehr weitreichend und verzweigt und kann unter anderem folgende Tätigkeiten umfassen:
Kontrollgänge, Patrouillen, Streifendienste
Vor allem bei größeren und weit verzweigten Objekten sind regelmäßige Kontrollen enorm wichtig. Es gilt, die auszuführenden Pflichten des Werkschutzes auszuüben, sprich mögliche Gefahren festzustellen und gegebenenfalls zu melden. Diese generelle Gelände- und Betriebsmittelüberwachung kann sowohl Schäden betreffen wie auch Diebstähle oder unbefugtes Betreten. Im Idealfall hat der entsprechende kontrollierende Sicherheitsmitarbeiter Funkkontakt zur ebenfalls durch den Werkschutz besetzten Alarm- und Meldezentrale.
Alarm- und Meldewesen
Und damit zum Alarmieren in Not-, Gefahren- oder Schadensfällen. Dem Wachdienst obliegt hierbei sowohl die direkte Intervention als auch die Benachrichtigung der Behörden. Sprich, im Brandfall hat der Werkschutz zunächst die Feuerwehr, bei einem Einbruchs- oder Diebstahldelikt die Polizei zu alarmieren. Zusätzlich muss der Werkschutz auch seine Pflichten als Sicherheitsgarant ausüben (siehe oben).
Schadensprävention
Zu diesen Pflichten gehört zu einem gewissen Grad auch die Schadensprävention, die sich aber vor allem auf Arbeits- oder Verfahrensanweisungen bezieht. Es geht dabei zum Beispiel um organisatorische Richtlinien oder Vorschriften im Unternehmensablauf, für deren Einhaltung der Werkschutz teilweise einzustehen hat. Hierbei kommt es jedoch immer auch auf die individuelle Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber und dessen Größe an. Oftmals werden gewisse Aufgaben in diesem Bereich auch von internen Mitarbeitern wahrgenommen. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann aber die Abwendung von Gefahren und Schäden vom Auftraggeber auch dem Werkschutz übertragen werden.
Pförtnerdienste / Postendienste / Torkontrolldienste
Sie sind der äußere Ring im Werkschutz. Die Pförtner überwachen die Zugänge und Zufahrten auf ein Werksgelände, lassen sich Zugangsberechtigungen zeigen oder verhindern gegebenenfalls unbefugtes Eintreten. Anders als die allgemeine Zugangskontrolle, findet diese Art der Einlasskontrolle am Pförtnerhaus statt, also einem befestigten Gebäude, nicht selten auch mit Schranken, sowie Alarm- und Funkanlage.
In den Bereich der Pförtnerdienste können auch die Fahrzeugkontrollen fallen. Dabei hat der Sicherheitsdienst die Ladung, bzw. die Fahrer eines Fahrzeugs auf Zufahrtsberechtigung zu überprüfen, bevor diese erteilt werden kann.
Empfangsdienste / Zutrittskontrollen
Eigentlich eher aus der Event Sicherheit bekannt, können Zutrittskontrollen auch im Zuge der Werksicherheit stattfinden. In den meisten Fällen handelt es sich aber dabei nicht um Durchsuchungen, wie zum Beispiel bei der Einlasskontrolle an Fußball-Stadien, sondern eher um Befugnis Kontrollen, wie etwa das Prüfen von Mitarbeiter-Ausweisen. Diese Zutrittskontrollen können sich mit dem Pförtnerdienst überschneiden, oder aber auch innerhalb eines repräsentativen Empfangsbereiches auf dem Werksgelände stattfinden.
Erste Hilfe
Auch im Aufgabenbereich des Werksschutzes, die Leistung von erster Hilfe auf dem gesamten Werksgelände, sofern der Mitarbeiter als erster an einem Unfallort ist. Die erste Hilfe sieht folgende Maßnahmen vor:
- Absichern und Eigenschutz
- Notruf
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Gegebenenfalls weitere Ersthilfe
- Übergabe an einen Rettungsdienst
Der Werkschutz Mitarbeiter ist in diesem Fall ein Glied der so genannten Rettungskette und muss als Ersthelfer die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes (3. Glied der Rettungskette) überbrücken.
Natürlich ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ein zentraler Bestandteil der Eignung für einen Job im Werkschutz, da im Rahmen dieser Tätigkeit immer wieder Notfälle auftreten können, die den Einsatz von erster Hilfe erfordern. Dazu gehören Werksunfälle aller Art, wie Wunden oder Verbrennungen, Verätzungen oder diverse physische Verletzungen.