Revierdienst
Der Revierdienst, auch Revierbewachung genannt, kann als eine Art mobiler Objektschutz angesehen werden, der ein Gebäude, eine Anlage, ein Gelände oder auch einen Stadtteil befährt. Im Gegensatz zum normalen Objektschutz ist der Revierdienst mobil und beaufsichtigt meist mehrere Objekte auf einmal. Welche das sind, das legen wir bei R.A.D Sicherheit mittels Revierplan fest und ist ganz abhängig vom zu bewachenden Revier, sowie dem Auftraggeber und dessen Sicherheitsbedürfnis.
Was ist ein Revier?
In bestimmten Kundenbereichen ist der Revierdienst schon seit langem etabliert, wie zum Beispiel bei der Revierbewachung von Fabrikgebäuden oder Bürokomplexen. Sie bestehen meistens aus einem oder mehrere Gebäude innerhalb des Eigentums des Auftraggebers – also auf dessen Gelände – und sollen in der Regel rund um die Uhr bewacht werden. In einem solchen Fall ist das „Revier“ also eine private Liegenschaft, bzw. mehrere Liegenschaften, die aus bestimmten Gründen der Überwachung bedarf. Solche Liegenschaften sind zum Beispiel Lagerhallen, Produktionsgebäude, Bürogebäude verschiedener Größen, auch die Baustellenbewachung zählt durchaus zu diesem Bereich dazu.
Was tut der Revierdienst?
Neben dieser passiven, vorbeugenden Wirkung kann Sicherheitspersonal auf Revierdienst natürlich auch aktiv für Sicherheit sorgen.
Bestreifung / Patrouillen fahren: Die Hauptaufgabe der Revierüberwachung ist es, durch schiere Präsenz präventiv zu wirken. Patrouillierende Fahrzeuge mit Sicherheitsleuten schrecken Diebe oder Einbrecher zuverlässig ab. Die Insassen sind gut geschult für ihren Job und wissen, was zu tun ist, wenn sie verdächtiges Treiben erblicken. Ausgerüstet mit Funk, können die Sicherheitsleute sofort die Behörden verständigen oder auch selbst das vom Auftraggeber zugeteilte Hausrecht ausüben. Allerdings dürfen Wachleute keinerlei Hoheitsrechte ausüben, also etwa andere Menschen in Gewahrsam nehmen. Dazu gilt es, die Polizei zu verständigen.
Observation: Im Falle der Beobachtung eines verdächtigen Vorgangs kann der Auftraggeber vom Revierdienst erwarten, das Gesehene zu observieren, also im Auge zu behalten, und gleichzeitig die Festsetzung des Delinquenten zu organisieren. Dazu kann entweder eine Alarmzentrale oder direkt die Polizei verständigt werden.
Begehungen: Nicht der komplette Revierdienst muss zwangsläufig im Auto verbracht werden. Teil der Revierüberwachung können auch Begehungen oder Patrouillengänge in verschiedenen Umgebungen sein. So ist es auch möglich, dass bei kleineren abgesteckten Arealen zu Fuß patrouilliert wird, sowie natürlich auch bei Überwachungen innerhalb von Gebäuden und anderen unbefahrbaren Arealen.
Zu- und Aufschließen: Vor allem in industriellen und gewerblichen Anlagen können im Revierdienst auch Zu- und Aufschließungen von Liegenschaften in den Aufgabenbereich der Sicherheitsleute fallen. Sie sind angehalten, Gebäude oder Gelände nur befugten Personen zugänglich zu machen und die Eingänge zu bewachen. Gegebenenfalls sind hierfür auch Zugangskontrollen nötig.